Kann ich alleine ein Ginmon Junior-Konto eröffnen oder geht das nur mit dem Einverständnis des zweiten Erziehungsberechtigten?
Kann ich alleine ein Ginmon Junior-Konto eröffnen oder geht das nur mit dem Einverständnis des zweiten Erziehungsberechtigten?
Gemäß § 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB vertreten die Eltern ihr Kind gemeinsam in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, wozu auch die Eröffnung eines Depots oder Kontos zählt. Daher ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
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