Gemäß § 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB vertreten die Eltern ihr Kind gemeinsam in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, wozu auch die Eröffnung eines Depots oder Kontos zählt. Daher ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
Kann ich alleine ein Ginmon Junior-Konto eröffnen oder geht das nur mit dem Einverständnis des zweiten Erziehungsberechtigten?
Kann ich alleine ein Ginmon Junior-Konto eröffnen oder geht das nur mit dem Einverständnis des zweiten Erziehungsberechtigten?
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