Bei einem Junior-Depot wird die Identität des minderjährigen Depotinhabers über dessen gesetzliche Vertreter nachgewiesen. Konkret bedeutet das: Die Eltern (oder Sorgeberechtigten) durchlaufen den Identifikationsprozess (z.B. Video-Ident). Dabei sind auch die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. ein Nachweis über die Sorgeberechtigung vorzulegen, damit Ginmon die rechtmäßige Vertretung sicherstellen kann.