Bei einem Junior-Depot wird die Identität des minderjährigen Depotinhabers über dessen gesetzliche Vertreter nachgewiesen. Konkret bedeutet das: Die Eltern (oder Sorgeberechtigten) durchlaufen den Identifikationsprozess (z.B. Video-Ident). Dabei sind auch die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. ein Nachweis über die Sorgeberechtigung vorzulegen, damit Ginmon die rechtmäßige Vertretung sicherstellen kann.
Wer muss sich bei einem Ginmon Junior-Depot verifizieren?
Wer muss sich bei einem Ginmon Junior-Depot verifizieren?
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