Ein Junior-Depot kann von den Erziehungsberechtigten (Eltern oder gesetzlichen Vormündern) für minderjährige Kinder eröffnet werden. Voraussetzung ist, dass die Sorgeberechtigten dem Abschluss zustimmen und die notwendigen Unterlagen (Geburtsurkunde, Ausweisdokumente der Eltern, etc.) bereitstellen. Das Kind selbst muss natürlich noch nicht volljährig sein, aber die Verwahrung erfolgt bis zur Volljährigkeit durch die Eltern.