Bei Ginmon ist es nicht möglich, die staatliche Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL) zu erhalten. Dies liegt daran, dass Ginmon bei seinem VL-Depot keine siebenjährige Sperrfrist vorsieht, die jedoch Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Förderung ist. Zudem müssen die Einzahlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren erfolgen, um die Zulage zu erhalten.
Bei Ginmon können Sie Ihre VL flexibel anlegen und jederzeit über Ihr Kapital verfügen, jedoch ohne staatliche Förderung.