Nein, unser VL-Konto ist nicht zulagefähig, da es keine gesetzlich vorgeschriebene Sperrfrist gibt. Für die Arbeitnehmer-Sparzulage muss das Kapital für einen bestimmten Zeitraum gebunden sein. Daher stellen wir keine Vermögensbildungsbescheinigung aus und übermitteln keine Daten an das Finanzamt.
Unser VL-Konto bietet jedoch andere Vorteile, wie zum Beispiel keine Halte- oder Sperrfristen, was Ihnen mehr Flexibilität bei Ihrer Geldanlage ermöglicht.
Ist das VL-Konto bei Ginmon zulagefähig?
Ist das VL-Konto bei Ginmon zulagefähig?
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