Sollte ein ETF-Anbieter insolvent werden, sind Ihre Anteile trotzdem geschützt, da ETFs Sondervermögen darstellen. Die Anteile würden in einen anderen Fonds übertragen oder liquide gemacht. Ihr Anlagekapital ist also nicht direkt von der Pleite betroffen. Ginmon würde im Fall der Fälle einen Ersatz-ETF in die Portfolios aufnehmen, um die Strategie nahtlos fortzusetzen.