Ginmon speichert Ihre Daten nur so lange, wie es gesetzlich vorgeschrieben und für die Geschäftsbeziehung erforderlich ist. Nach Vertragsende werden Daten mindestens bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen (i.d.R. 5-10 Jahre, z.B. nach GwG oder AO) aufbewahrt und danach gelöscht.
Für alle Daten, die nicht gesetzlichen Aufgewahrungsfristen unterliegen, haben Sie gemäß Art. 17 DSGVO das Recht auf Löschung Ihrer Daten.