Eine Beschwerde können Sie schriftlich beim Ginmon-Kundenservice einreichen. Schildern Sie Ihr Anliegen und begründen Sie, was nicht zu Ihrer Zufriedenheit verlief. Ginmon hat intern einen Prozess für Beschwerden und wird Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche antworten. Sollte keine Lösung gefunden werden, haben Sie die Möglichkeit, die VuV-Ombudsstelle (eine Schlichtungsstelle) einzuschalten, um den Fall extern klären zu lassen.