Ein Ginmon Junior Depot kann aus regulatorischen Gründen nur durch die Erziehungsberechtigten des Kindes eröffnet werden. Dabei wird das Depot bis zur Volljährigkeit des Kindes von den Erziehungsberechtigten verwaltet.
Es gibt jedoch die Möglichkeit für Großeltern, Verwandte, Bekannte und Außenstehende, einen monatlichen Dauerauftrag auf das Verrechnungskonto des Ginmon Junior Depots einzurichten und zu sparen.