Im Rahmen der Abgeltungsteuer können Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen (§ 20 EStG) unter gewissen Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer sogenannten All-inclusive-Servicegebühr für Vermögensverwaltung dürfen bis zu 50 % der Kosten der Vermögensverwaltung im Rahmen der Günstigerprüfung oder bei der individuellen Veranlagung berücksichtigt werden. Für Details und die konkrete Anwendbarkeit wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.