Im Rahmen der Abgeltungsteuer können Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen (§ 20 EStG) unter gewissen Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer sogenannten All-inclusive-Servicegebühr für Vermögensverwaltung dürfen bis zu 50 % der Kosten der Vermögensverwaltung im Rahmen der Günstigerprüfung oder bei der individuellen Veranlagung berücksichtigt werden. Für Details und die konkrete Anwendbarkeit wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Kann ich die Servicegebühren steuerlich geltend machen?
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