Ein Freistellungsauftrag (FSA) kann jederzeit erhöht, jedoch nur auf einen Betrag reduziert werden, der bereits genutzt wurde. Eine vollständige Löschung oder Reduzierung unter den genutzten Betrag ist innerhalb des laufenden Jahres nicht möglich.
Zudem ist es innerhalb eines Jahres nicht möglich, von einer gemeinsamen Veranlagung (z. B. bei Ehepaaren) auf eine einzelne Veranlagung zu wechseln. Falls Sie Änderungen am FSA vornehmen möchten, prüfen Sie bitte, ob die Anpassung den genannten Einschränkungen entspricht. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.