Das bei Ginmon investierte Vermögen unterliegt nicht der Einlagensicherung, weil es in Wertpapiere investiert und als Sondervermögen geschützt ist. Geld auf dem Verrechnungskonto (z.B. unverzinstes Guthaben) fällt unter die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € pro Kunde. Ihre Wertpapiere sind jedoch sogar noch stärker geschützt, denn im Insolvenzfall der Bank sind sie getrennt und gehören weiterhin Ihnen.