Ja, auf Dividenden und Veräußerungsgewinne führt die Partnerbank Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ab. Dies geschieht automatisch, sofern Ihre Gewinne den Sparer-Pauschbetrag überschreiten oder kein Freistellungsauftrag vorliegt. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern; alle Steuern werden für Sie berechnet und abgeführt.