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Wird auf meine Erträge bei Ginmon Abgeltungssteuer abgeführt?

Wird auf meine Erträge bei Ginmon Abgeltungssteuer abgeführt?

Ja, auf Dividenden und Veräußerungsgewinne führt die Partnerbank Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ab. Dies geschieht automatisch, sofern Ihre Gewinne den Sparer-Pauschbetrag überschreiten oder kein Freistellungsauftrag vorliegt. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern; alle Steuern werden für Sie berechnet und abgeführt.

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