Nein, Ginmon hat keinen Zugriff auf Ihr investiertes Vermögen in dem Sinne, dass sie es für eigene Zwecke nutzen könnten. Ginmon hat lediglich eine Verwaltungsvollmacht, um in Ihrem Auftrag Käufe und Verkäufe in Ihrem Depot zu tätigen. Das Geld bleibt jedoch stets auf Ihrem persönlichen Konto/Depot bei der Partnerbank; selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Ginmon-Insolvenz wäre Ihr Vermögen unberührt und zugreifbar.