Um Ihre Kapitalerträge steuerfrei zu stellen, sollte Ihr Freistellungsauftrag spätestens bis zum Jahresende (idealerweise bis Anfang November bei der Bank eingerichtet sein. So kann er noch für alle im laufenden Jahr anfallenden Erträge berücksichtigt werden. Ein neu eingereichter Auftrag gilt ansonsten erst ab dem Folgejahr für künftige Dividendenausschüttungen und Kapitalerträge.